Eigenfeststellung; in leerstehenden Gewerberäumen in Kreuzstraße 22 "privat angebrachter Rauchwarnmelder" hat ohne Grund ausgelöst; Gebäude ist komplett BMA überwacht, somit privater Melder überflüssig; mit GHS Zutritt verschafft, Melder abgebaut; Hausmeister und Polizei verständigt; Gebäude dem Hausmeister übergeben;
Einsatzart | Brand |
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Alarmierung | Eigenfeststellung |
Einsatzstart | 22. August 2020 22:37 |
Mannschaftstärke | 4 |
Einsatzdauer | 00:46 |
Fahrzeuge | Mannschaftstransportwagen |