Praktische Tipps der Feuerwehr für zu Hause. Kurz erklärt, damit im Ernstfall jeder Handgriff sitzt.
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Adventskranz & Weihnachtsbaum sicher genießen
Kerzen, trockene Zweige und Vorhänge sind eine gefährliche Mischung. Mit wenigen Regeln bleibt die Adventszeit friedlich.
Adventskranz und Kerzen
Feuerfeste Unterlage: Kerzen auf Glas oder Metall stellen. Auf Kränzen und Gestecken helfen Kerzenteller, die heißes Wachs auffangen.
Abstand halten: Zu Vorhängen, Dekoration und trockenen Zweigen.
Sicherheitskerzen: Sie brennen nicht ganz ab und tropfen nicht.
Nie unbeaufsichtigt: Sobald niemand mehr im Raum ist, werden die Kerzen gelöscht.
Beim Lüften: Fenster geschlossen halten, damit der Wind keinen Vorhang in die Flammen weht. Oder die Kerzen vorher löschen.
Weihnachtsbaum
Möglichst frisch: Baum so spät wie möglich aufstellen und regelmäßig gießen.
Sicherer Stand: Ständer mit Wasserbefüllung auf feuerfester Unterlage. Zusätzlich mit einer Schnur an der Wand sichern.
LED statt Echtkerzen: Zertifizierte LED-Lichterketten oder elektrische Kerzen sind die sicherere Wahl.
Lichterketten prüfen: CE- oder GS-Zeichen und unbeschädigte Kabel. Bei Kurzschluss oder Überhitzung sofort den Netzstecker ziehen.
Wenn es brennt: Kleine Brände mit Wasser oder Feuerlöscher löschen. Wird der Brand unkontrollierbar: Raum verlassen, Türen schließen und die 112 wählen. Stell einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher in die Nähe des Baums und achte darauf, dass der Rauchmelder funktioniert.
Raclette und Fondue: Fettbrand nie mit Wasser löschen, es drohen Stichflammen. Bei Fondue die Flammen mit dem Deckel ersticken oder eine Löschdecke nehmen. Wenn möglich die Hitzequelle abstellen.
Quelle: Stiftung Warentest (test.de), „Brandschutz an Weihnachten“
Pflicht in Bayern
Rauchmelder: kleiner Kasten, große Wirkung
Im Schlaf riecht man keinen Rauch. Ein Rauchmelder weckt rechtzeitig.
Wo sie in Bayern Pflicht sind
In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen.
Neubauten: Pflicht seit 1. Januar 2013. Bestehende Wohnungen mussten bis 31. Dezember 2017 nachgerüstet sein.
Wer ist wofür zuständig?
EinbauDer Eigentümer.
BetriebsbereitschaftDer Bewohner, bei Miete also der Mieter. Der Eigentümer kann das auch selbst übernehmen.
Unser Check-Tipp
Funktion prüfenNach der Anleitung des Herstellers, meist mit der Testtaste.
Batterie im Blick behaltenMeldet das Gerät eine schwache Batterie, sofort handeln.
Alter beachtenElektronik und Batterie altern. Wann ein Gerät ersetzt werden sollte, steht in der Anleitung.
Bei Alarm: Ruhe bewahren, Wohnung verlassen, Türen hinter sich schließen und die 112 wählen.
Quellen: Feuerwehr Schwabach, „Information zur Rauchmelderpflicht Bayern“; Stiftung Warentest (test.de)
Zum Mitnehmen
Feuerlöscher: welcher, und wie benutzt man ihn?
Ein Entstehungsbrand lässt sich oft löschen, wenn man das richtige Gerät hat und weiß, wie es geht.
Die Brandklassen
AFeste Stoffe, z. B. Holz
BFlüssigkeiten, z. B. Benzin, Wachs
CGase, z. B. Propan
FSpeiseöle und Fette
Was passt für zu Hause?
Kombilöscher (ABC-Pulver oder Schaum) decken mehrere Brandklassen ab. Empfohlen wird eine Füllmenge von mindestens 6 kg.
Fettbrand in der Küche: Dafür gibt es Fettbrandlöscher. Niemals mit Wasser löschen, es kann zur Fettbrandexplosion kommen. Wenn möglich, Topf oder Pfanne abdecken und vom Herd ziehen.
Prüfung: Feuerlöscher müssen nach DIN EN 3 alle 2 Jahre überprüft werden.
So löschst du richtig
Mit dem Wind im RückenWindrichtung beachten und ausreichend Abstand halten.
Von unten in die GlutDas Brandgut löschen, nicht die Flammen. Flächenbrände von vorne und von unten angreifen.
Stoßweise löschenNicht im Dauerstrahl. Bei größeren Bränden mehrere Löscher gleichzeitig einsetzen.
Brandstelle beobachtenEs kann eine Rückzündung geben. Die Stelle nach dem Löschen nicht verlassen.
Danach: Einen benutzten Feuerlöscher nie an seinen Platz zurückstellen. Er ist nicht mehr einsatzbereit und muss von einem Fachbetrieb instand gesetzt werden. Eigene Sicherheit zuerst: Ist der Brand nicht mehr kontrollierbar, Raum verlassen und 112 wählen.
Quellen: Landesfeuerwehrverband Sachsen, „Feuerlöschgeräte: Die richtige Auswahl“; Stiftung Warentest (test.de); Hinweise zur Löschtechnik mit Feuerlöschern
Kann Leben retten
Notruf 112: so geht’s richtig
Die 112 ist in der EU aus Festnetz und Handy kostenlos erreichbar. Ein Notruf geht auch mit einer SIM-Karte ohne Guthaben.
Die fünf Schritte
Wer meldet sich?Name und, wenn möglich, Rückrufnummer.
Wo ist es passiert?Ort, Straße, Hausnummer.
Was ist passiert?Kurz schildern. Wichtige Zusatzinfos nennen, z. B. eingeklemmte Personen, Hilferufe oder austretende, stechend riechende Flüssigkeit.
Wie viele Betroffene oder Verletzte?Eine ungefähre Zahl reicht.
Auf Rückfragen wartenDie Leitstelle beendet das Gespräch, sobald alle wichtigen Informationen vorliegen.
Keine Angst vor Zeitverlust: Während du sprichst, läuft die Alarmierung bereits.
Feuerwerk gehört für viele zum Jahreswechsel dazu. Mit ein paar Regeln bleibt es bei der Freude.
Vor dem Kauf
Auf die Kennzeichnung achten: Nur Feuerwerk mit CE-Zeichen und BAM-Kennzeichnung kaufen.
Altersgrenzen: Jugend- und Tischfeuerwerk (Kategorie F1) dürfen Kinder unter 12 Jahren nur unter Aufsicht abbrennen. Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2) ist Erwachsenen vorbehalten. Jugendliche unter 18 brauchen immer Aufsicht.
Nichts verändern: Feuerwerk nicht umbauen oder selbst herstellen.
Richtig lagern: So, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Nicht in Taschen am Körper tragen.
Beim Abbrennen
Anleitung lesen: Die Herstellerhinweise gelten. Feuerwerk nur im Freien zünden. In Räumen nur, wenn der Hersteller es für F1 ausdrücklich erlaubt.
Nicht mitten auf der Straße: Rettungswagen und Feuerwehr müssen durchkommen.
Abstand halten: Nie auf Menschen zielen.
Raketen nicht aus der Hand: Zum Beispiel aus einem Getränkekasten mit leeren Glasflaschen starten.
Blindgänger: Nicht erneut anzünden.
Fenster und Balkontüren schließen: Sonst können Raketen, Leuchtkugeln oder Glutnester in die Wohnung gelangen. Schwelbrände können sich zu Wohnungsbränden entwickeln.
Wenn es brennt oder jemand verletzt ist: Wohnung geschlossen verlassen, Mitbewohner warnen, Türen schließen und sofort die 112 wählen. Bei Verletzungen Erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst über die 112 rufen. Die Einsatzkräfte einweisen.
Quelle: Feuerwehr Münster, „Tipps für ein sicheres Silvesterfeuerwerk“
Heizsaison
Kaminofen und Holz: sicher durch den Winter
Ein Ofen macht es gemütlich. Gefährlich wird es oft nicht beim Feuer, sondern danach: bei der Asche und beim Holz.
Asche richtig entsorgen
Glut kann lange bleiben: Auch scheinbar kalte Asche kann noch Tage später einen Brand auslösen. Schon kleine Glutpartikel reichen.
Erst abkühlen lassen: Vollständig auskühlen lassen und auf Glutnester achten.
Sicherer Behälter: Heiße Asche in nicht brennbaren, doppelwandigen Blechbehältern mit selbstschließendem Deckel lagern.
Richtige Tonne: Ausgekühlte Asche gehört in den Restmüll, nicht in die Biotonne und nicht in den Garten. Sie enthält Schwermetalle.
Holz richtig lagern und verbrennen
Draußen lagern: An einer trockenen, gut belüfteten Stelle.
Trocken verbrennen: Die Restfeuchte sollte höchstens 15 Prozent betragen. Ab 25 Prozent ist das Verbrennen verboten. Gemessen wird mit einem speziellen Messgerät.
Warum das wichtig ist: Feuchtes Holz erzeugt Teerruß. Er lagert sich im Schornstein ab und kann einen Schornsteinbrand verursachen.
Abstand halten: Holz und andere brennbare Dinge nicht in der Nähe der Feuerstätte lagern. Als Regel gilt etwa zwei Meter Mindestabstand.
Wichtig: Wer fahrlässig handelt, kann wegen fahrlässiger Brandstiftung angezeigt werden. Verstöße gegen Vorschriften im Versicherungsvertrag können dazu führen, dass im Schadenfall nicht der volle Schaden ersetzt wird.
Quelle: R+V Versicherung, „Brandgefahr Kamin“
Im Alltag
Akkus und Steckdosen: Brandgefahr zu Hause
Akkus speichern viel Energie. Bei Kurzschluss oder Überhitzung können die Folgen heftig sein.
Laden
Nur zugelassene Ladegeräte: Das Original-Ladegerät des Herstellers verwenden.
Nicht bei Extremen laden: Nicht bei sehr hohen oder tiefen Temperaturen und nicht in feuchter Umgebung.
Abstand zu Brennbarem: Ladegerät nicht neben brennbaren Materialien betreiben, am besten in der Nähe eines Rauchmelders.
Nicht über Nacht in Wohnräumen: Und den Ladevorgang nicht lange unbeaufsichtigt lassen.
Lagern und prüfen
Bei längerer Pause: Auf 30 bis 60 Prozent laden und trocken bei 10 bis 20 Grad lagern.
Nach einem Sturz: Akku beobachten. Wird er warm oder dampft er, sofort ins Freie bringen und gegebenenfalls die Feuerwehr rufen.
Warnzeichen: Nachlassende Leistung, aufgeblähter Akku, Hitze oder Dampf.
Entsorgung: Verbrauchte Akkus nie in den Hausmüll. Beim Händler oder am Recyclinghof abgeben.
Wenn ein Akku brennt: Vom Ladegerät trennen und, wenn es gefahrlos geht, ins Freie bringen. Sonst Personen in Sicherheit bringen, Raum verlassen, Tür schließen, Nachbarn warnen und die 112 wählen. Laien haben bei einem brennenden Akku kaum Löschchancen. Rauch und Gase sind gesundheitsgefährdend.
Steckdosen: Nicht überlasten. Mehrfachsteckdosen mit Überlastschutz nutzen und Kabel vor dem Gebrauch auf Schäden prüfen.
Quellen: Verbraucherzentrale NRW, „Akkus für E-Autos, Pedelecs und Co.“; Stiftung Warentest (test.de)
Im Verkehr
Rettungsgasse: so bildest du sie richtig
Sie rettet Leben, aber nur, wenn sie rechtzeitig frei ist. Besser früh Platz machen als zu spät.
Wann?
Bei stockendem Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung. Nicht erst im dichten Stau, sondern schon vorher.
Wie?
Mehrere FahrstreifenLinks fahrende nach links, alle anderen nach rechts ausweichen.
Vier SpurenDie Gasse liegt in der Mitte.
Drei SpurenDie Gasse liegt zwischen linkem und mittlerem Fahrstreifen.
Eine Spur je RichtungZum rechten Fahrbahnrand fahren. Das gilt auch bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen.
An der Ampel: Vor einer roten Ampel nach rechts ausweichen, wenn nötig über die Haltelinie. Bei Grün anhalten oder zur Seite fahren.
Das solltest du lassen
Die Gasse nicht selbst befahren: Sie ist nur für Polizei-, Hilfs- und Einsatzfahrzeuge. Verstöße kosten Bußgeld.
Heck nicht in die Gasse ragen lassen.
Nicht zu dicht auffahren: Sonst ist die Gasse nicht mehr zu schaffen. Genug Abstand zum Vordermann halten.
Nicht sofort losfahren: Erst prüfen, ob weitere Einsatzfahrzeuge folgen. Die Standspur möglichst freihalten.
Kalte Tage, nasse Wäsche: Zwei Geräte, die im Winter oft laufen und bei falscher Nutzung Brände auslösen können.
Heizlüfter
Sie werden sehr heiß: Bis zu 400 Grad. Deshalb nicht in der Nähe brennbarer Gegenstände aufstellen.
Der richtige Platz: Nicht im Fußraum vor dem Sofa oder vor Möbeln. Besser vor einem normalen Heizkörper oder frei im Raum.
Nichts darüber hängen: Kleidung nicht zum Trocknen auf das Gerät legen, sie kann anfangen zu brennen.
Beim Kauf: Auf die CE-Kennzeichnung achten. Geräte aus Europa schalten bei Überhitzung ab.
Nicht improvisieren: Grillgeräte oder Heizstäbe von der Terrasse haben in der Wohnung nichts verloren.
Wäschetrockner
Rauchmelder im Aufstellraum: Er sollte im Raum mit dem Trockner installiert sein.
Nicht völlig unbeaufsichtigt: Besser nicht laufen lassen, wenn niemand zu Hause ist.
Ältere Geräte im Blick: Laut dem Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) gab es Brände gehäuft bei Geräten, die zwischen 1997 und 2003 gebaut wurden. Auch andere Baujahre und Marken können betroffen sein.
Wenn es brennt: Raum verlassen, Tür schließen, 112 wählen. Löschen nur, wenn es gefahrlos geht.
Quellen: t-online (Hinweise des Feuerwehrverbands zu Heizlüftern); Stiftung Warentest (test.de), „Wäschetrockner: Nicht ohne Aufsicht“
Vorsorge
Stromausfall: gut vorbereitet bleiben
Ein Stromausfall ist kein Notfall für die 112, aber eine Situation, auf die man sich vorbereiten kann.
Das sollte zu Hause sein
Licht: Batterie-, Solar- oder Kurbellampen, dazu Ersatzbatterien. Kerzen, Teelichter und Petroleumlampen sind Alternativen.
Radio: Ein Batterie- oder Kurbelradio. Ersatzweise das Autoradio.
Strom: Powerbanks oder Solarpanels überbrücken kurze Phasen.
Vorräte: Trinkwasser und Lebensmittel für mehrere Tage. Außerdem etwas Bargeld, denn Geldautomaten können ausfallen.
Wenn der Strom weg ist
Geräte ausschalten: So wird das Netz nach der Rückkehr des Stroms nicht zusätzlich belastet. Dann nacheinander wieder einschalten.
Kerzen nie unbeaufsichtigt: Das gilt auch für Petroleumlampen.
Nicht in der Wohnung grillen: Kleine Mahlzeiten gehen auf dem Campingkocher.
Informieren: Lokalen Radiosender einschalten und auf Durchsagen achten. Warnungen gibt es über die Warn-App NINA und warnung.bund.de.
Kühlschrank und Tiefkühler: Aufgetaute Lebensmittel zeitnah verbrauchen oder entsorgen.
Wasser: Fällt die Versorgung aus, Restwasser aus den Leitungen in Behältern auffangen.
Notruf freihalten: Ein Stromausfall allein ist kein Grund für die 112. Haltet die Leitungen für echte Notfälle frei.
Quelle: Feuerwehr Münster, „Was tun im Notfall“
Für Eltern
Kinder und Feuer: neugierig, aber sicher
Kinder zünden meist ohne böse Absicht. Verbote allein helfen oft nicht, wichtiger sind Regeln und Aufklärung.
Vorbeugen
Feuerzeuge und Streichhölzer außer Reichweite: Besonders, wenn Kinder oft allein sind. Das gilt auch für brennbare Flüssigkeiten wie Benzin oder Spiritus.
Klare Regel: „Nie allein zündeln!“ Nie Kinder allein neben offener Flamme lassen.
Umgang zeigen: Kinder dürfen unter Aufsicht Kerzen anzünden. Streichholz vorne anfassen, Flamme waagerecht halten, Wassereimer bereitstellen.
Kerzen und Grill: Nur Erwachsene oder unter Aufsicht, an festen Plätzen. Gelöscht wird mit Wasser oder Sand.
Gefährliches wegschließen: Chemiebaukästen und Feuerwerk gehören nicht in Kinderhände.
Rauchmelder installieren: Und Gefahrenquellen wie Vorhänge, Teppiche oder Möbel im Blick behalten.
Was Kinder im Ernstfall wissen sollten
Nicht verstecken: Sofort einen Erwachsenen suchen.
Nicht selbst löschen: In Sicherheit gehen und Hilfe holen.
112 üben: Schon im Vorschulalter kann man das Wählen üben (nicht wirklich anrufen!). Name, Ort, was brennt und ob Menschen oder Tiere in Gefahr sind. Dann auf Fragen warten.
Gut zu wissen: Ein vorausschauendes Gefahrenbewusstsein entwickelt sich erst im Grundschulalter, etwa ab 10 Jahren. Angebote zur Brandschutzerziehung gibt es bei der Feuerwehr, in Kindergarten und Schule.
Quellen: R+V Versicherung, „Wenn Kinder zündeln“; Feuerwehr Oberhausen, „Tipps und Verhaltensregeln“